- Agentur für Arbeit
- bis 31.12.2003: Arbeitsamt; Dienststelle der ⇡ Bundesagentur für Arbeit (BA). Zu den Kernaufgaben nach dem Dritten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB III) gehören: (1) Berufsberatung von Jugendlichen, Studienanfängern und Hochschulabsolventen; (2) Vermittlung von Ausbildungs- und Arbeitsstellen; (3) Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung; (4) Zahlung von Lohnersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit (⇡ Arbeitslosengeld, ⇡ Arbeitslosengeld II), Kurzarbeit (⇡ Kurzarbeitergeld) oder Insolvenz (⇡ Insolvenzgeld); (5) Unterstützung bei der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit (Ich-AG); (6) Förderung der beruflichen Rehabilitation; (7) Arbeitgeberberatung, Vermittlung von Arbeitskräften und Auszubildenden; (8) Gewährung von Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen (⇡ Eingliederungszuschuss, ⇡ Einstellungszuschuss); (9) Bekämpfung illegaler Beschäftigung und der missbräuchlichen Inanspruchnahme von finanziellen Leistungen; (10) Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern; (11) Information über den Arbeits- und Ausbildungsmarkt sowie über Dienste und Leistungen der Arbeitsförderung; (12) Erstellung von Statistiken (⇡ Arbeitsmarktstatistik).- Vgl. auch ⇡ Arbeitsmarktpolitik.
Lexikon der Economics. 2013.